Neue Hygieneverordnung in Hessen & Praxisbegehung
©Cornelia Krämer
Mit Änderung der Infektionshygieneverordnung durch Art.1 Dritte ÄndVO vom 8.12.2017 (GVBl. S. 453) müssen Heilpraktiker in Hessen invasive Tätigkeiten, also zum Beispiel die Blutentnahme, Injektionen oder Infusionen, dem Gesundheitsamt anzeigen.
Nach und nach werden alle Praxen, in denen invasive Tätigkeiten durchgeführt werden, vom Gesundheitsamt besucht und auf Einhaltung der Hygienevorschriften überprüft.
In meiner Praxis fand die offizielle Begehung bereits am 15.02.18 statt und das Gesundheitsamt kam zu folgendem Ergebnis: “Die Einrichtung hinterlässt einen ordentlichen und gut organisierten Eindruck”.
Außerdem müssen alle invasiv arbeitenden Heilpraktiker einen Sachkundenachweis für Hygien (40 Stunden, mit Überprüfung) nach den aktuellen Richtlinien der Hygieneverordnung besuchen.
Diesen Kurs habe ich ebenfalls bereits abgelegt.
Es ist mir wichtig, mich für meine Patienten immer wieder zu schulen und auch im Bereich “Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten” immer auf dem neuesten Stand zu sein.