Neue Hygieneverordnung in Hessen & Praxisbegehung
Mit Änderung der Infektionshygieneverordnung durch Art.1 Dritte ÄndVO vom 8.12.2017 (GVBl. S. 453) müssen Heilpraktiker in Hessen invasive Tätigkeiten, also zum Beispiel die Blutentnahme, Injektionen oder Infusionen, dem Gesundheitsamt anzeigen...